Arbeitsrecht.Klar, schnell und mit dem Blick für das, was zählt.
Wir begleiten Arbeitnehmer, Arbeitgeber und Betriebsräte – bei Kündigung, Aufhebungsvereinbarung und allen Fragen der betrieblichen Mitbestimmung.
Auf beiden Seitendes Arbeitsverhältnisses.
Das Arbeitsrecht ist eines der dynamischsten und emotionalsten Rechtsgebiete – oft geht es um die Existenz, die tägliche Arbeit und das Vertrauen zwischen Mensch und Arbeitgeber. KBS Legal begleitet Sie auf beiden Seiten des Arbeitsverhältnisses: klar, schnell und mit dem Blick für das, was wirklich zählt.
Gerade im Arbeitsrecht laufen kurze Fristen: Gegen eine Kündigung kann nur innerhalb von drei Wochen Klage erhoben werden. Melden Sie sich deshalb frühzeitig – die Ersteinschätzung ist kostenlos.
Wobei wir Sieunterstützen.
Kündigungsschutzklage
Eine Kündigung trifft oft ohne Vorwarnung – und die Frist zur Klage beträgt nur drei Wochen. Wir prüfen sofort, ob die Kündigung formell und inhaltlich wirksam ist, ob Sonderkündigungsschutz besteht (z. B. bei Schwangerschaft, Schwerbehinderung oder Betriebsratszugehörigkeit) und welche Strategie die besten Ergebnisse verspricht. Ob außergerichtliche Einigung auf eine Abfindung oder konsequente Klage vor dem Arbeitsgericht – wir setzen Ihre Interessen durch.
- Sofortprüfung der Kündigungswirksamkeit
- Fristgerechte Klageeinreichung
- Vertretung vor dem Arbeitsgericht
- Verhandlung von Abfindungen
Aufhebungsvereinbarung
Wenn der Arbeitgeber eine Aufhebungsvereinbarung vorlegt, steht man oft unter Druck – und die Konditionen sind häufig ausbaufähig. Wir analysieren jeden Vertrag sorgfältig: Abfindungshöhe, Freistellung, Zeugnis, Wettbewerbsverbote und die Auswirkungen auf das Arbeitslosengeld. Ziel ist stets, für Sie das bestmögliche Ergebnis herauszuholen – insbesondere mit klarer Verhandlungsstärke.
- Prüfung aller Vertragsklauseln
- Verhandlung der Abfindungshöhe
- Absicherung des Arbeitslosengeldes
- Zeugnisformulierung & Freistellung
Betriebsrat
Die Gründung eines Betriebsrats ist ein wichtiger Schritt zur Mitbestimmung im Unternehmen. Wir begleiten Arbeitnehmer bei der Initiierung und Durchführung von Betriebsratswahlen und stellen sicher, dass das Verfahren rechtssicher abläuft. Darüber hinaus beraten und vertreten wir bestehende Betriebsräte in allen Fragen ihrer Tätigkeit – von der Wahrnehmung von Mitbestimmungsrechten über die Verhandlung von Betriebsvereinbarungen bis hin zur Vertretung in Konfliktsituationen gegenüber dem Arbeitgeber.
- Beratung und Begleitung bei Betriebsratswahlen
- Rechtssichere Durchführung des Wahlverfahrens
- Beratung zu Mitbestimmungsrechten
- Verhandlung von Betriebsvereinbarungen
- Vertretung gegenüber dem Arbeitgeber
Persönlichfür Sie da.
Arbeitsrechtkurz erklärt.
Eine Kündigung ist ein einschneidendes Ereignis – und die richtige Reaktion in den ersten Tagen ist entscheidend. Das Wichtigste im Überblick: Erstens gilt eine Klagefrist von nur drei Wochen ab Zugang der Kündigung. Wer diese Frist versäumt, verliert in der Regel das Recht, gegen die Kündigung vorzugehen. Zweitens sollten Sie keine Vereinbarungen unterschreiben, die Ihnen der Arbeitgeber unmittelbar nach der Kündigung vorlegt – sei es ein Aufhebungsvertrag oder eine sogenannte Turboklausel. Solche Dokumente enthalten häufig Klauseln, die zu erheblichen Nachteilen bei den Sozialbehörden führen, insbesondere einer Sperrzeit beim Arbeitslosengeld von bis zu zwölf Wochen. Lassen Sie die Situation umgehend anwaltlich prüfen, bevor Sie handeln.
Eine Aufhebungsvereinbarung sollte niemals ohne anwaltliche Prüfung unterzeichnet werden – auch wenn der Arbeitgeber unter Zeitdruck setzt. Die häufigsten Fallstricke: Die Abfindungshöhe ist oft zu niedrig und lässt sich in vielen Fällen nachverhandeln. Enthält der Vertrag eine einvernehmliche Auflösung, droht beim Arbeitslosengeld eine Sperrzeit von bis zu zwölf Wochen. Wettbewerbsverbote und ungünstige Zeugnisregelungen können die berufliche Zukunft belasten. Freistellungsregelungen und Urlaubsabgeltung werden häufig zu Lasten des Arbeitnehmers vereinbart. Wir analysieren jeden Vertrag sorgfältig, erläutern die Risiken und verhandeln für Sie die bestmöglichen Konditionen – bei Abfindung, Zeugnis, Freistellung und Übergangsregelungen.
Das erste Gespräch mit uns ist grundsätzlich kostenlos und unverbindlich. Wir nehmen uns Zeit, Ihre Situation zu verstehen und geben Ihnen eine erste rechtliche Einschätzung – ohne Risiko für Sie. Im Anschluss an die Ersteinschätzung sprechen wir offen über das weitere Vorgehen und die damit verbundenen Kosten, damit Sie von Anfang an volle Transparenz haben.
Gekündigt oder einen Aufhebungsvertrag erhalten?Sprechen wir über Ihren Fall.
Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns – wir melden uns schnellstmöglich, in der Regel innerhalb von 1–2 Werktagen.