Familienrecht.Diskret, klar und lösungsorientiert.
Wir begleiten Sie durch Trennung und Scheidung und gestalten Eheverträge, die zu Ihrer Lebenssituation passen – mit Ruhe, Verständnis und klarer Strategie.
Wenn sich Wege trennen –und bevor sie sich verbinden.
Eine Trennung verändert vieles – emotional, finanziell und organisatorisch. Gerade dann braucht es einen klaren Kopf und verlässliche Beratung. KBS Legal begleitet Sie im Familienrecht diskret und lösungsorientiert: bei der Scheidung ebenso wie bei der vorausschauenden Gestaltung eines Ehevertrags.
Wo immer es möglich ist, streben wir eine einvernehmliche Lösung an. Wo es nötig ist, vertreten wir Ihre Interessen konsequent – außergerichtlich und vor dem Familiengericht.
Wobei wir Sieunterstützen.
Scheidung
Eine Ehe kann grundsätzlich geschieden werden, wenn sie gescheitert ist – in der Regel nach Ablauf des Trennungsjahres. Den Scheidungsantrag beim Familiengericht kann nur ein Rechtsanwalt stellen. Wir begleiten Sie durch das gesamte Verfahren: von der Beratung zur Trennung über den Scheidungsantrag bis zum Termin vor dem Familiengericht. Dabei behalten wir auch die Scheidungsfolgen im Blick – Versorgungsausgleich, Zugewinnausgleich, Unterhalt sowie Ehewohnung und Haushaltsgegenstände. Eine einvernehmliche Scheidung spart Zeit, Kosten und Nerven; wo keine Einigung möglich ist, setzen wir Ihre Rechte konsequent durch.
- Beratung zu Trennung & Trennungsjahr
- Einvernehmliche & streitige Scheidung
- Versorgungs- & Zugewinnausgleich
- Trennungs- & nachehelicher Unterhalt
- Scheidungsfolgenvereinbarungen
Ehevertrag
Ein Ehevertrag schafft Klarheit – vor der Hochzeit oder während der Ehe. Er ermöglicht es, die gesetzlichen Regelungen zu Güterstand, Unterhalt und Versorgungsausgleich an die eigene Lebenssituation anzupassen, etwa bei Unternehmern und Selbstständigen, bei deutlich unterschiedlichen Einkommen oder Vermögen oder bei einer zweiten Ehe. Ein Ehevertrag muss notariell beurkundet werden und darf keinen Ehegatten einseitig unangemessen benachteiligen – andernfalls kann er im Streitfall ganz oder teilweise unwirksam sein. Wir beraten Sie zu den Gestaltungsmöglichkeiten, entwerfen interessengerechte Regelungen und prüfen bestehende Verträge.
- Gütertrennung oder modifizierte Zugewinngemeinschaft
- Regelungen zu Unterhalt & Versorgungsausgleich
- Schutz von Unternehmen & Betriebsvermögen
- Prüfung bestehender Eheverträge
- Vorbereitung der notariellen Beurkundung
Persönlichfür Sie da.
Familienrechtkurz erklärt.
Das hängt vor allem davon ab, ob sich die Ehegatten einig sind. Eine einvernehmliche Scheidung kann nach Ablauf des Trennungsjahres oft innerhalb weniger Monate abgeschlossen werden. Sind Folgesachen wie Unterhalt oder Zugewinnausgleich streitig, kann das Verfahren deutlich länger dauern. Wir geben Ihnen frühzeitig eine realistische Einschätzung.
Den Scheidungsantrag kann nur ein Rechtsanwalt stellen. Bei einer einvernehmlichen Scheidung genügt es in der Regel, wenn nur ein Ehegatte anwaltlich vertreten ist – der andere kann der Scheidung ohne eigenen Anwalt zustimmen. Wichtig zu wissen: Ein Anwalt darf stets nur die Interessen eines Ehegatten vertreten. Sobald streitige Fragen zu klären sind, empfiehlt sich daher für beide Seiten eine eigene anwaltliche Beratung.
Ja. Ein Ehevertrag kann vor der Eheschließung und jederzeit während der Ehe geschlossen oder geändert werden. Er muss in jedem Fall notariell beurkundet werden. Wir bereiten die Regelungen gemeinsam mit Ihnen vor, sodass der Notartermin zügig und ohne Überraschungen verläuft.
Das erste Gespräch mit uns ist grundsätzlich kostenlos und unverbindlich. Wir nehmen uns Zeit, Ihre Situation zu verstehen und geben Ihnen eine erste rechtliche Einschätzung – ohne Risiko für Sie. Im Anschluss an die Ersteinschätzung sprechen wir offen über das weitere Vorgehen und die damit verbundenen Kosten, damit Sie von Anfang an volle Transparenz haben.
Trennung, Scheidung oder Ehevertrag?Sprechen wir über Ihre Situation.
Vertraulich und unverbindlich – wir melden uns schnellstmöglich, in der Regel innerhalb von 1–2 Werktagen.