Erbrecht.Einfühlsam beraten. Klar geregelt.
Wir begleiten Sie bei der vorausschauenden Nachlassplanung ebenso wie in streitigen Erbschaftssituationen – mit Fingerspitzengefühl und rechtlicher Präzision.
Vorsorgen undKonflikte lösen.
Der Tod eines nahestehenden Menschen ist eine der schwierigsten Lebenssituationen – und gerade dann entstehen häufig rechtliche Fragen, die schnelles und besonnenes Handeln erfordern. KBS Legal berät Sie einfühlsam und kompetent: bei der vorausschauenden Nachlassplanung ebenso wie in streitigen Erbschaftssituationen.
Je früher Sie sich beraten lassen, desto größer ist der Gestaltungsspielraum – und desto eher lassen sich Streitigkeiten in der Familie vermeiden.
Wobei wir Sieunterstützen.
Testament & Nachlassplanung
Ein gut durchdachtes Testament ist das wichtigste Instrument, um den eigenen Nachlass nach den eigenen Vorstellungen zu regeln – und Streit unter Hinterbliebenen zu vermeiden. Wir beraten Sie bei der Errichtung von Einzel- und gemeinschaftlichen Testamenten, Erbverträgen sowie bei der steuerlichen Optimierung Ihrer Nachlassplanung. Dabei beleuchten wir auch Pflichtteilsansprüche, Vor- und Nacherbschaft sowie Schenkungen zu Lebzeiten.
- Errichtung von Testament & Erbvertrag
- Regelung von Pflichtteilsansprüchen
- Steueroptimierte Nachlassgestaltung
- Schenkungen & vorweggenommene Erbfolge
Erbstreitigkeiten & Nachlassabwicklung
Wenn ein Erbfall eintritt, stellen sich oft komplexe Fragen: Ist das Testament wirksam? Wurde ein Pflichtteil verletzt? Wie verhält man sich gegenüber einer Erbengemeinschaft? Wir begleiten Sie bei der Geltendmachung oder Abwehr von Pflichtteilsansprüchen, bei der Auseinandersetzung von Erbengemeinschaften und bei der gesamten Nachlassabwicklung – klar strukturiert und mit dem Ziel, Konflikte schnell und fair zu lösen.
- Anfechtung & Auslegung von Testamenten
- Pflichtteil geltend machen oder abwehren
- Auseinandersetzung von Erbengemeinschaften
- Erbscheinsverfahren & Nachlassabwicklung
Persönlichfür Sie da.
Erbrechtkurz erklärt.
Ohne Testament gilt die gesetzliche Erbfolge. Das bedeutet, dass Ihr Vermögen nach festen gesetzlichen Regeln auf Ihre Angehörigen verteilt wird – was häufig nicht dem eigenen Willen entspricht und zu Konflikten innerhalb der Familie führen kann. Besonders benachteiligt sind unverheiratete Lebenspartner: Sie erben gesetzlich gar nichts, egal wie lange die Partnerschaft bestand. Ein Testament schafft hier Abhilfe. Grundsätzlich gibt es zwei Formen: das eigenhändige Testament, das vollständig handschriftlich verfasst und unterschrieben sein muss, und das notarielle Testament, das rechtssicher beurkundet wird. Beide sind rechtswirksam – das notarielle bietet jedoch mehr Sicherheit, da es im Zentralen Testamentsregister hinterlegt wird und im Erbfall schnell auffindbar ist. Wichtig zu wissen: Ein Testament kann jederzeit geändert oder widerrufen werden. Ehepaare können zudem ein gemeinschaftliches Testament errichten, das sogenannte Berliner Testament, bei dem sich die Eheleute gegenseitig als Alleinerben einsetzen. Beachten Sie jedoch, dass auch ein Testament Pflichtteilsansprüche naher Angehöriger nicht vollständig ausschließen kann. Wir beraten Sie umfassend, welche Form für Ihre persönliche Situation die richtige ist.
Pflichtteilsberechtigt sind die Abkömmlinge des Erblassers, also Kinder und gegebenenfalls Enkel, sowie der Ehegatte. Hinterlässt der Erblasser keine Abkömmlinge, können auch die Eltern pflichtteilsberechtigt sein. Der Pflichtteil entsteht, wenn ein Berechtigter durch Testament oder Erbvertrag von der Erbfolge ausgeschlossen wurde, und beträgt die Hälfte des gesetzlichen Erbteils. Er ist ein reiner Geldanspruch gegen die Erben. Wir prüfen, ob und in welcher Höhe ein Anspruch besteht – und setzen ihn für Sie durch oder wehren ihn ab.
Das erste Gespräch mit uns ist grundsätzlich kostenlos und unverbindlich. Wir nehmen uns Zeit, Ihre Situation zu verstehen und geben Ihnen eine erste rechtliche Einschätzung – ohne Risiko für Sie. Im Anschluss an die Ersteinschätzung sprechen wir offen über das weitere Vorgehen und die damit verbundenen Kosten, damit Sie von Anfang an volle Transparenz haben.
Nachlass regeln oder Erbfall klären?Sprechen wir über Ihren Fall.
Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns – wir melden uns schnellstmöglich, in der Regel innerhalb von 1–2 Werktagen.